Finanzen

Rechnungsabschluss 2023

Gemäß § 84 der NÖ GO 1973 ist der Voranschlag inklusive aller Beilagen zeitnah an die Beschlussfassung
1.      in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht.
2.      zusätzlich ist eine Veröffentlichung im Internet in einem Format, das keine Veränderung der Daten ermöglicht, zulässig.

RA_2023_nach_Beschluss.pdf herunterladen (8.84 MB)

Voranschlag 2024

Gemäß § 73 Abs. (5) der NÖ GO 1973 ist der Voranschlag inklusive aller Beilagen zeitnah an die Beschlussfassung
1.      in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht.
2.      zusätzlich ist eine Veröffentlichung im Internet in einem Format, das keine Veränderung der Daten ermöglicht, zulässig.

VA_2024_für_Auflage.pdf herunterladen (6.32 MB)