NUTZUNGSBEDINGUNGEN (AKTUALISIERT 12.03.2025)
Das Schnupperticket „VOR KlimaTicket MetropolRegion“ kann von Gemeindebürgern der Stadtgemeinde Wilhelmsburg im Gemeindeamt, Büro Öffentlichkeitsarbeit, für zwei Tage im Monat kostenfrei entliehen werden (siehe Ausleihbedingungen).
Es berechtigt zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Ausgenommen sind lediglich Züge des RegioJet, CAT, Flughafen-Schnellverkehren, Fixbus und touristische Angebote. Züge der WESTbahn GmbH sind nur zwischen Wien und Amstetten möglich.
- Mit dem VOR KlimaTicket MetropolRegion fährt Ihr Hund gratis mit
- Samstag-Kinder-Mitfahrbonus – Samstag ab 12 Uhr können Sie mit dem VOR KlimaTicket MetropolRegion innerhalb Wiens Ihre Kinder mitnehmen (gültig für 2 Kinder bis 15 Jahre)
- Gratis Fahrradmitnahme – Mit dem VOR KlimaTicket MetropolRegion kann in der Wiener U-Bahn und in den Zügen der ÖBB mit Fahrradsymbol (REX, R, S-Bahn) zu den festgelegten Zeiten innerhalb Wiens ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden.
- NightLine inklusive – Mit dem VOR KlimaTicket MetropolRegion stehen Ihnen alle Wiener Nachtbus-Linien sowie 24-Stunden U-Bahn am Wochenende ohne Aufpreis zur Verfügung
Ausleihbedingungen
1. Ausleihgebühr
Mit dem Schnupperticket können die in der Stadtgemeinde Wilhelmsburg gemeldeten Bürger die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland kostenfrei nutzen:
- Nutzungsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Wilhelmsburg
Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen. Für jeden Tag stehen zwei übertragbare Jahreskarten als Schnupperticket zur Verfügung. Eine Nutzung durch Firmen als „Mitarbeiterkarte“ ist nicht möglich!
2. Ausleihberechtigung und Ausleihdauer
Die Fahrkarten können von allen in der Stadtgemeinde Wilhelmsburg mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen für einen Tag (zweimal pro Monat) zu den oben angeführten Bedingungen ausgeliehen werden. Für die erstmalige Entlehnung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
3. Ausleihvorgang
Die Fahrkarten können selbstständig nach Anlegen eines Benutzerkontos jederzeit online unter https://www.schnupperticket.at/wilhelmsburg rerserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt („first come, first serve“-Prinzip). Für Fahrten an Samstagen und Sonntagen ist das Schnupperticket am Freitag zu entlehnen und bis spätestens Montag 07:00 zurückzugeben. Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Ausleihbedingungen (Kosten bei Verlust!) mit Unterschrift bestätigt.
a. Abholung (Änderung Abholung per April 2025)
Die Abholung der Fahrkarten hat am Nutzungstag von 07:00 bis spätestens 09:00 Uhr zu erfolgen.
Ab 09:00 Uhr werden die Karten bei Nicht-Abholung wieder freigegeben
Abholung möglich: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr
b. Rückgabe
Die Rückgabe der Fahrkarten hat spätestens bis zum Folgetag 07:00 mittels Einwurfs der Fahrkarten, in einem mit dem Namen des Entlehners versehenen Kuvert, in den gekennzeichneten Briefkasten der Stadtgemeinde Wilhelmsburg (rechts neben Holztor-Haupteingang) zu erfolgen.
4. Was ist, wenn?
Bei Fahrkartenverlust ist der Entlehnende, der Stadtgemeinde Wilhelmsburg gegenüber verpflichtet, den Verlust per Mail umgehend (wenn möglich tagesaktuell) bekannt zu geben. Auf Grund des Ticketverlustes ist der Gesamtbetrag in Höhe von € 860,00 bar im Büro der Öffentlichkeitsarbeit zu bezahlen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Schnupperticket.
Das bedeutet, sollten zwei Tickets reserviert sein, aber nur jedoch 1 Ticket zur Verfügung stehen, hat die Gemeinde das Recht die Reservierungen ohne Angaben von Gründen zu stornieren.
Sollte der Bürger dann mit dem öffentlichen Verkehr fahren, so muss sich dieser selbstständig ein Ticket lösen und bezahlen.
Werden die Fahrkarten nicht bis spätestens 09:00 Uhr des Folgetages zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für eine nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), wird der säumige Nutzer für diesen Monat gesperrt und kann somit erst im nächsten Monat wieder eine Reservierung durchführen.
Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung ist diese bis 09:00 Uhr unter 02746 2315-15 bekannt zu geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen wird.