Das Schnupperticket „VOR
KlimaTicket MetropolRegion“ kann von GemeindebürgerInnen der
Stadtgemeinde Wilhelmsburg im Stadtamt tageweise kostenfrei entliehen werden.
Es berechtigt zur Nutzung der
öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.
Ausgenommen sind lediglich Züge des RegioJet, CAT, Flughafen-Schnellverkeheren,
Flixbus und touristische Angebote. Züge der WESTbahn GmbH sind nur zwischen Wien
und Amstetten möglich.
- Mit dem VOR
KlimaTicket MetropolRegion fährt Ihr Hund gratis mit
- Samstag-Kinder-Mitfahrbonus
– Samstag ab 12 Uhr können Sie mit dem VOR KlimaTicket MetropolRegion innerhalb
Wiens Ihre Kinder mitnehmen (gültig für 2 Kinder bis 15 Jahre)
- Gratis
Fahrradmitnahme – Mit dem VOR KlimaTicket MetropolRegion kann in der Wiener U-Bahn
und in den Zügen der ÖBB mit Fahrradsymbol (REX, R, S-Bahn) zu den festgelegten
Zeiten innerhalb Wiens ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden.
- NightLine
inklusive – Mit dem VOR KlimaTicket MetropolRegion stehen Ihnen alle Wiener
Nachtbus-Linien sowie 24-Stunden U-Bahn am Wochenende ohne Aufpreis zur Verfügung
Ausleihbedingungen
1.
Ausleihgebühr
Mit dem
Schnupperticket können die in der Stadtgemeinde Wilhelmsburg gemeldeten BürgerInnen
die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und
dem Burgenland kostenfrei nutzen:
·
Nutzungsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in
der Stadtgemeinde Wilhelmsburg
Das
Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine
Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes
Schnupperticket entlehnen. Für jeden Tag stehen zwei übertragbare Jahreskarten
als Schnupperticket zur Verfügung. Eine Nutzung durch Firmen als
„Mitarbeiterkarte“ ist nicht möglich!
2.
Ausleihberechtigung und Ausleihdauer
Die
Fahrkarten können von allen in der Stadtgemeinde Wilhelmsburg mit Hauptwohnsitz
gemeldeten Personen für einen Tag (zweimal pro Monat) zu den oben angeführten Bedingungen
ausgeliehen werden. Für die Entlehnung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
3.
Ausleihvorgang
Die
Fahrkarten können beim Gemeindeamt/Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Montag,
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr, sowie Donnerstags von 07:00-19:00
Uhr telefonisch unter 02746/2315-15 angefordert oder jederzeit online unter https://www.schnupperticket.at/wilhelmsburg reserviert werden. Die Reservierungen werden in der
Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt („first come, first serve“-Prinzip).
Die Fahrkarten müssen bei der
Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde im vereinbarten Zeitraum abgeholt und
zurückgebracht werden.
Für Fahrten an Samstagen und
Sonntagen ist das Schnupperticket am Freitag zu entlehnen und bis spätestens
Montag 07:00 zurückzugeben.
Bei der
Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der
Ausleihbedingungen (Kosten bei Verlust!) mit Unterschrift bestätigt.
a. Abholung
Die Abholung der Fahrkarten hat am
Nutzungstag bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen.
Ab 10:00 Uhr werden die Karten bei Nicht-Abholung
wieder freigegeben
b. Rückgabe
Die Rückgabe der Fahrkarten hat spätestens
bis zum Folgetag 07:00 mittels Einwurfs der Fahrkarten, in einem mit dem Namen
des Entlehners versehenen Kuvert, in den gekennzeichneten Briefkasten der
Stadtgemeinde Wilhelmsburg (rechts neben Holztor-Haupteingang) zu erfolgen.
4.
Was ist, wenn?
Bei Fahrkartenverlust hat der
Entlehnende den verbleibenden Fahrkartenwert zu ersetzen.
Der Mindestersatz beträgt € 100,00/Karte.
Werden die Fahrkarten nicht
zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für eine
nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), wird den säumigen
Fahrkartennutzern und Nutzerinnen die Kosten der Streckenkarte Wilhelmsburg-Wien
und retour verrechnet, damit der Nachnutzer bzw. die Nachnutzerin die
vorreservierte Fahrt kostenfrei konsumieren kann.
Bei einer etwaigen Verhinderung trotz
Reservierung wird um ehestmögliche Freigabe der Fahrkarten ersucht (Tel.: 02746/2315-15).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei
einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen
ausgesprochen werden kann.